Hinweise zum Umweltbonus

Unverbindlicher Hinweis: Der Erwerb oder das Leasing eines rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV), kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der sog. Umweltbonus besteht aus einem Herstelleranteil sowie einer staatlichen Förderung durch den Bund. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann (http://www.bafa.de). Im Falle der Antragstellung, die unmittelbar durch den Endkunden erfolgen muss, ist der Endkunde allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird. Informationen zum Umweltbonus unter https://mgmotor.de/umweltbonus.

Soweit eine wirksame Fahrzeugbestellung über ein vollelektrisches MG Modell bis einschließlich 31.12.2022 um 23:59 Uhr bei SAIC Motor Deutschland GmbH eingeht, soweit ein Kaufvertrag mit SAIC Motor Deutschland GmbH über das bestellte Fahrzeug wirksam zustande kommt und soweit ein Antrag auf Gewährung der staatlichen Förderung (Umweltbonus) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle positiv beschieden wird, sichert SAIC Motor Deutschland GmbH die Zahlung des in 2022 für das bestellte Fahrzeug gültigen Herstelleranteils an der staatlichen Förderung (Umweltbonus) zu, auch wenn die Auslieferung und Zulassung in 2023 stattfindet. Sollte die staatliche Förderung (Umweltbonus) zum Zeitpunkt der Lieferung und Zulassung in 2023 ausgelaufen oder nur noch reduziert erhältlich sein, gewährt die SAIC Motor Deutschland GmbH einen Sondernachlass auf die Kaufpreisforderung in Höhe eines etwaigen Differenzbetrages zwischen dem in 2022 und dem in 2023 für das bestellte Fahrzeug gültigen Herstelleranteils an der staatlichen Förderung (Umweltbonus).